Impressum

SecureIT Swiss AG – Cybersecurity aus Bern

ADRESSE

SecureIT Swiss AG
Neueneggstrasse 4
3175 Flamatt
Tel: 031 511 51 71
E-Mail: info@secureitswiss.ch


ECKDATEN

Rechtsform:
Aktiengesellschaft (AG)

UID:
CHE-436.038.769

Aktienkapital:
CHF 100'000.00

CH-ID:
CH03640683331

EHRA-ID:
1279620

Sitz:
Wünnewil-Flamatt (Kanton Freiburg)

Handelsregister:
Handelsregisteramt des Kantons Freiburg

Mitarbeitende:
10–12

Tätigkeit:
Cybersecurity & IT-Sicherheit (u. a. Sicherheitsüberprüfungen / Penetration-Tests, Absicherung von Infrastrukturen im Sinne von Datensicherheit und Datenschutz) · Entwicklung, Design und Betrieb von Webseiten und Web-Applikationen · Webhosting, Cloud- und Managed Services · Beratung, Support und Wartung.

Kundenstruktur:
Wir sind professioneller Ansprechpartner für Privatpersonen sowie für kleine, mittlere und international tätige Unternehmen.


DISCLAIMER

Die SecureIT Swiss AG bemüht sich, auf ihrer Website zutreffende und aktuelle Informationen bereitzustellen. Eine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ist gleichwohl ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle direkt oder indirekt verlinkten Websites Dritter. Für die Inhalte solcher externer Websites ist die SecureIT Swiss AG nicht verantwortlich.

HAFTUNG FÜR INHALTE

Als Anbieterin sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Soweit wir von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangen und eine Entfernung rechtlich oder tatsächlich geboten ist, prüfen wir geeignete Massnahmen und entfernen oder sperren die betreffenden Inhalte im angemessenen Rahmen.

EXTERNE LINKS

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese fremden Inhalte übernehmen wir keine Gewähr; verantwortlich ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernen wir derartige Links umgehend.

URHEBERRECHT

Die durch die Betreiberin erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung ausserhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sollten Sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen Hinweis; wir entfernen solche Inhalte umgehend.

DATENSCHUTZ

Für die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dieser Website und unseren Dienstleistungen gilt unsere Datenschutzerklärung. Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 01.09.2023) und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung, zu Ihren Rechten sowie zu eingesetzten Diensten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SECUREIT SWISS AG

(gültig ab 01.08.2026)

1. Geltungsbereich & Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der SecureIT Swiss AG (nachfolgend „SecureIT") gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden – insbesondere Einkaufsbedingungen – werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Abweichungen von diesen AGB sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn SecureIT sie schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.
1.4 Begriffe: „Leistungen" umfassen Waren (Hard-/Software) ebenso wie Dienstleistungen (u. a. Webentwicklung, Design, Hosting/Cloud/SaaS, Support, Managed Services, IT-Sicherheitsleistungen). „Wiederkehrende Leistungen" sind laufend erbrachte Leistungen mit periodischer Vergütung (z. B. Hosting, SaaS, Wartung, Managed Services).
1.5 Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten diese AGB nur, soweit sie nicht zwingendem Recht widersprechen. Zwingende gesetzliche Informations-, Gewährleistungs-, Kündigungs- und Gerichtsstandsvorschriften bleiben vorbehalten.

2. Angebot & Vertragsschluss
2.1 Angebote in Offerten, Katalogen, auf der Website und in Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine schriftliche Bindefrist angegeben ist.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SecureIT, die Gegenzeichnung einer Offerte, die Entgegennahme eines Auftrags oder durch die Leistungserbringung zustande.
2.3 Angaben in Verkaufs- und Projektunterlagen (Abbildungen, technische Daten, Aufwandschätzungen) sind Näherungswerte und keine Zusicherung von Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SecureIT.

3. Leistungsumfang (allgemein) & Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Massgebend für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das Angebot/Pflichtenheft. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden gesondert vergütet.
3.2 Der Kunde stellt SecureIT rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Rechte verfügt, und hält SecureIT von Ansprüchen Dritter aus solchen Inhalten frei.
3.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich Termine angemessen; daraus entstehender Mehraufwand wird zu den geltenden Ansätzen verrechnet.

4. Webentwicklung, Design & Individualsoftware
4.1 Abnahme: Werkleistungen (Websites, Web-Applikationen, Individualsoftware, Designleistungen) gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie ausdrücklich abnimmt oder nicht innert 10 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt, oder mit produktiver Nutzung. Als wesentliche Mängel gelten nur Abweichungen von den ausdrücklich vereinbarten Anforderungen, welche die vertragsgemässe Nutzung erheblich beeinträchtigen. Die Prüffrist setzt voraus, dass SecureIT dem Kunden die Leistung in prüfbarer Form bereitgestellt hat. Zwingende Rechte von Konsumenten bleiben vorbehalten.
4.2 Change-Requests: Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Auftragsbestätigung bzw. Freigabe sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet; sie können Termine verschieben.
4.3 Nutzungs-/IP-Rechte: An den eigens für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Werkergebnissen (z. B. finales Design, kundenspezifischer Code) räumt SecureIT dem Kunden das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck ein. Weitergehende oder ausschliessliche Rechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei SecureIT.
4.4 Wiederverwendbare Bestandteile / Know-how: An allgemein einsetzbaren Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Tools und dem zugrunde liegenden Know-how behält SecureIT sämtliche Rechte und darf diese in anderen Projekten weiterverwenden.
4.5 Open-Source- und Drittkomponenten: Eingesetzte Open-Source- oder Drittanbieter-Komponenten unterstehen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die der Kunde einhält. SecureIT haftet nicht für Drittkomponenten über den Umfang der jeweiligen Lizenz hinaus.
4.6 Quellcode: Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes kundenspezifischer Software besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und vergütet ist.

5. Webhosting, Cloud & SaaS / wiederkehrende Leistungen
5.1 Laufzeit: Hosting-, Cloud-, SaaS- und Wartungsverträge laufen für die vereinbarte Dauer und verlängern sich mangels Kündigung um die vereinbarte Periode (siehe Ziff. 14).
5.2 Verfügbarkeit / SLA: SecureIT bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Dienste. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, wenn ein Service Level Agreement (SLA) ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Ohne separates SLA werden Dienste „wie besehen" nach dem Stand der Technik und mit üblicher Sorgfalt erbracht.
5.3 Wartungsfenster: SecureIT darf für Wartung, Updates und Sicherheitsmassnahmen angemessene Wartungsfenster nutzen und die Dienste hierfür vorübergehend unterbrechen; nach Möglichkeit erfolgt dies ausserhalb der Hauptnutzungszeiten und mit Vorankündigung bei absehbar wesentlichen Auswirkungen.
5.4 Backups: Soweit vereinbart, führt SecureIT regelmässige Datensicherungen durch. Der Kunde bleibt für eigene, zusätzliche Sicherungen mitverantwortlich; ein bestimmter Backup-Umfang/-Zyklus gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
5.5 Kundeninhalte: Für die auf den Systemen gespeicherten oder über die Dienste verarbeiteten Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
5.6 Acceptable Use: Der Kunde unterlässt jede rechtswidrige, missbräuchliche oder die Infrastruktur bzw. Dritte gefährdende Nutzung (u. a. Versand von Spam, Verbreitung von Schadsoftware, rechtswidrige Inhalte, unverhältnismässige Ressourcenbelastung).
5.7 Sperrung: Bei erheblichen Verstössen gegen Ziff. 5.5/5.6, bei Gefahr für die Infrastruktur oder auf begründete behördliche Anordnung darf SecureIT betroffene Dienste ganz oder teilweise sperren; wo möglich nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe.
5.8 Datenexport und Löschung bei Vertragsende: Nach Vertragsende stellt SecureIT dem Kunden dessen Daten während mindestens 30 Kalendertagen in einem üblichen, maschinenlesbaren Standardformat zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist löscht SecureIT die produktiv gespeicherten Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Backup-Rotationszyklus gelöscht. Ein Export nach Ablauf der Frist bzw. über das Standardformat hinaus wird nach Aufwand verrechnet.

6. Support, Managed Services & IT-Sicherheitsleistungen
6.1 Reaktionszeiten: Vereinbarte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten sind Zielwerte, sofern nicht in einem SLA verbindlich festgelegt.
6.2 Keine Erfolgsgarantie bei Sicherheitstests: IT-Sicherheitsleistungen – insbesondere Penetration-Tests, Schwachstellenanalysen und Security-Audits – werden nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt erbracht. Sie sind eine Momentaufnahme. SecureIT schuldet ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen bestimmten Erfolg; insbesondere wird nicht garantiert, dass sämtliche Schwachstellen erkannt werden oder Systeme nach durchgeführten Massnahmen absolut sicher bzw. unangreifbar sind.
6.3 Autorisierung / Freigabe für Tests: Sicherheitstests führt SecureIT ausschliesslich auf Grundlage einer vorgängigen, schriftlichen Autorisierung des Kunden durch, in der Zielsysteme, Umfang und Zeitraum definiert sind. Der Kunde sichert zu, dass er zur Beauftragung solcher Tests an den benannten Systemen berechtigt ist und – wo Systeme, Daten oder Infrastruktur Dritter betroffen sind – über deren schriftliche Einwilligung verfügt. Der Kunde stellt SecureIT von Ansprüchen frei, die auf einer fehlenden oder unzureichenden Autorisierung beruhen.
6.4 Datensicherung vor Eingriffen: Vor Wartungs-, Migrations- oder Sicherheitsmassnahmen mit möglichem Einfluss auf Daten obliegt dem Kunden eine aktuelle Datensicherung, soweit diese nicht ausdrücklich von SecureIT geschuldet ist.

7. Preise, Zahlung & Verzug
7.1 Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
7.2 Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger Versand-, Transport- und Drittkosten.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Wiederkehrende Leistungen werden für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist SecureIT berechtigt, einen Verzugszins von 8 % p. a. sowie Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu erheben und – nach angemessener Nachfrist – laufende Leistungen einzustellen bzw. Dienste zu sperren.
7.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

8. Hardware-/Softwareverkauf & Reparaturen
8.1 Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SecureIT. SecureIT ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen; der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.
8.2 Gefahrübergang: Mit Übergabe der Ware zum Versand bzw. mit Bereitstellung zur Abholung geht die Gefahr auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig.
8.3 Softwarelizenzen: Mit dem Kauf von Softwareprodukten wird kein Eigentum an der Software, sondern das jeweilige Nutzungsrecht gemäss den Lizenzbedingungen des Herstellers erworben. Eine über die Lizenz hinausgehende Vervielfältigung oder Weitergabe ist unzulässig; Sicherungskopien sind im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet.
8.4 Reparaturen / Verschleiss: Reparaturen erfolgen zu den geltenden Ansätzen; Transportkosten trägt der Kunde. Von Gewährleistung ausgenommen sind Verschleissteile sowie Verbrauchsmaterialien. Vor Einsendung eines Geräts obliegt dem Kunden die Datensicherung; für Datenverluste im Zusammenhang mit Reparaturen haftet SecureIT nicht (vgl. Ziff. 10).

9. Gewährleistung & Mängel
9.1 Waren: SecureIT gewährleistet, dass gelieferte Waren bei Gefahrübergang frei von wesentlichen Fabrikations- und Materialmängeln sind. Der Kunde prüft die Ware unverzüglich und rügt Mängel schriftlich innert 5 Tagen; bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung. Bei berechtigter Mängelrüge leistet SecureIT nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung oder Wandelung verlangen. Für Hardwarekomponenten gelten ergänzend die Garantiebedingungen der Hersteller. Bei Verträgen mit Konsumenten beschränkt diese Ziffer keine zwingenden gesetzlichen Prüf-, Rüge- oder Gewährleistungsrechte.
9.2 Dienstleistungen: Bei Werkleistungen (Ziff. 4) rügt der Kunde wesentliche Mängel im Rahmen der Abnahme (Ziff. 4.1); SecureIT bessert berechtigte, rechtzeitig gerügte Mängel innert angemessener Frist nach. Bei laufenden Diensten (Ziff. 5/6) werden Störungen im vereinbarten bzw. üblichen Rahmen behoben.
9.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel aus unsachgemässer Nutzung, Eingriffen Dritter, vom Kunden gelieferten Inhalten/Vorgaben oder Nichtbefolgen von Betriebs-/Wartungshinweisen.

10. Haftungsbeschränkung
10.1 SecureIT haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen.
10.2 Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall, Reputationsschäden und Datenverlust.
10.3 Haftungscap: Die gesamte Haftung von SecureIT je Schadenfall ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftrags- bzw. Vertragswert der betreffenden Leistung begrenzt (bei wiederkehrenden Leistungen auf das in den letzten 12 Monaten für die betroffene Leistung bezahlte Entgelt).
10.4 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (u. a. Personenschäden, Produktehaftpflicht). Gegenüber Konsumenten gilt sie nur im Umfang des zwingend zulässigen Rechts.
10.5 Für die zweckmässige Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit Backups nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart sind.

11. Datenschutz & Auftragsbearbeitung
11.1 SecureIT bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 01.09.2023) und – soweit anwendbar – der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von SecureIT.
11.2 Auftragsbearbeitung / AVV-DPA: Bearbeitet SecureIT Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien vor Beginn dieser Bearbeitung eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV/DPA) ab. Diese ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und regelt mindestens Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Bearbeitung, Kategorien von Daten und betroffenen Personen, dokumentierte Weisungen, technische und organisatorische Massnahmen, Unterstützung des Kunden sowie Rückgabe oder Löschung der Daten.
11.3 Weisungen und Sicherheitsvorfälle: SecureIT bearbeitet Personendaten im Rahmen der Auftragsbearbeitung nur nach dokumentierten Weisungen des Kunden, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht entgegensteht. SecureIT informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über ihr bekannt gewordene Verletzungen der Datensicherheit, soweit sie die im Auftrag bearbeiteten Personendaten betreffen.
11.4 Subunternehmer: SecureIT darf sorgfältig ausgewählte weitere Auftragsbearbeiter beiziehen, sofern dies in der AVV/DPA geregelt ist. Sie verpflichtet diese vertraglich zu einem angemessenen Datenschutz- und Sicherheitsniveau und informiert den Kunden über wesentliche Änderungen gemäss der AVV/DPA.
11.5 Datenstandort: Soweit vereinbart, werden Kundendaten in der Schweiz gehostet. Eine Bearbeitung im Ausland erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. angemessener Schutz bzw. geeignete Garantien) und der AVV/DPA.

12. Geheimhaltung
12.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht offenkundigen Informationen der Gegenseite vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terror, Streik, grossflächige Strom-/Netzausfälle, Ausfälle von Vorlieferanten oder Cloud-Providern, behördliche Massnahmen) befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis erheblich an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.

14. Vertragsdauer & Kündigung (wiederkehrende Leistungen)
14.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich mangels Kündigung jeweils um die vereinbarte Periode.
14.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der jeweiligen Laufzeit; die Kündigung bedarf der Schriftform (auch E-Mail).
14.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen bzw. Vorauszahlungen für die laufende Periode werden nicht zurückerstattet, soweit gesetzlich zulässig.

15. Referenznennung (nur mit Einwilligung)
15.1 SecureIT darf den Kunden mit Namen und Logo sowie eine allgemeine Projektbeschreibung nur mit dessen vorgängiger schriftlicher Einwilligung als Referenz nennen (Website, Portfolio, Angebotsunterlagen). Umfang, Dauer und allfällige Vertraulichkeitsvorgaben werden in der Einwilligung festgehalten. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

16. Änderungen der AGB
16.1 SecureIT kann diese AGB bei geänderter Rechtslage, neuen Leistungen oder angepassten Abläufen mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Bei laufenden Verträgen informiert SecureIT den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten in Textform über wesentliche Änderungen.
16.2 Nicht wesentliche Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten widerspricht; SecureIT weist in der Mitteilung deutlich auf diese Folge hin. Wesentliche Änderungen, welche das vertragliche Gleichgewicht zulasten des Kunden verschieben, bedürfen dessen ausdrücklicher Zustimmung oder berechtigen den Kunden zur kostenfreien Kündigung auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Zwingendes Recht, insbesondere der Konsumentenschutz, bleibt vorbehalten.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.2 Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SecureIT auf Dritte übertragen.
17.3 Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
17.4 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der SecureIT Swiss AG in Wünnewil-Flamatt, Kanton Freiburg. Für Konsumenten gelten ausschliesslich die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände; SecureIT klagt Konsumenten nur an deren Wohnsitz ein, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.