Datenschutz auf Reisen

Welche Länder schützen Ihre Daten und welche nicht?

Das neue Datenschutzgesetz und Ihre Reisedaten

Warum der Reiseort für Ihren Datenschutz entscheidend ist


Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Es regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen Personendaten ins Ausland übermittelt werden dürfen.

Gemäss Art. 16 DSG dürfen Personendaten nur dann ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn der Bundesrat festgestellt hat, dass die Gesetzgebung des betreffenden Staates einen angemessenen Schutz gewährleistet. Diese Staaten sind in Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) aufgeführt.

Beliebte Reiseziele ohne angemessenen Datenschutz

Diese Feriendestinationen stehen nicht auf der Staatenliste


Viele der beliebtesten Ferienziele der Schweizerinnen und Schweizer verfügen über keinen angemessenen Datenschutz gemäss Schweizer Recht. Ihre Personendaten, von der Hotelbuchung über die Kreditkarte bis zur Reise-App, sind dort weniger gut geschützt.

LandRisikoTypische Datenverarbeitung
TürkeiKein angemessener SchutzHotels, All-Inclusive-Resorts, lokale Apps
ÄgyptenKein angemessener SchutzNilkreuzfahrten, Resorts, lokale Anbieter
ThailandKein angemessener SchutzHotels, Inlandsflüge, Buchungsplattformen
MaledivenKein angemessener SchutzLuxusresorts, Transfers, Aktivitäten
MarokkoKein angemessener SchutzRiads, lokale Touren, Transport
TunesienKein angemessener SchutzHotels, Ausflüge, lokale Dienstleister
Dominikanische RepublikKein angemessener SchutzAll-Inclusive-Resorts, Ausflüge
MexikoKein angemessener SchutzHotels, Mietwagen, lokale Anbieter
VietnamKein angemessener SchutzHotels, Inlandsflüge, Touren

Vollständige Staatenliste (Anhang 1 DSV)

Alle Staaten mit angemessenem Datenschutz gemäss Bundesrat


Die folgende Liste enthält alle Staaten, die gemäss Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) über einen angemessenen Datenschutz verfügen. Nur in diesen Ländern dürfen Personendaten ohne zusätzliche Schutzmassnahmen übermittelt werden.

StaatBemerkung
Albanien
Andorra
Argentinien
Belgien *EU/EWR-Mitglied
Bulgarien *EU/EWR-Mitglied
Dänemark *EU/EWR-Mitglied
Deutschland *EU/EWR-Mitglied
Estland *EU/EWR-Mitglied
Färöer
Finnland *EU/EWR-Mitglied
Frankreich *EU/EWR-Mitglied
Gibraltar
Griechenland *EU/EWR-Mitglied
Grossbritannien
Guernsey
Irland *EU/EWR-Mitglied
Island *EWR-Mitglied
Isle of Man
Israel
Italien *EU/EWR-Mitglied
Japan
Jersey
KanadaNur PIPEDA-unterstellte Unternehmen
Kolumbien
Korea (Süd)
Kroatien *EU/EWR-Mitglied
Lettland *EU/EWR-Mitglied
Liechtenstein *EWR-Mitglied
Litauen *EU/EWR-Mitglied
Luxemburg *EU/EWR-Mitglied
Malta *EU/EWR-Mitglied
Monaco
Neuseeland
Niederlande *EU/EWR-Mitglied
Norwegen *EWR-Mitglied
Österreich *EU/EWR-Mitglied
Peru
Polen *EU/EWR-Mitglied
Portugal *EU/EWR-Mitglied
Rumänien *EU/EWR-Mitglied
Schweden *EU/EWR-Mitglied
Serbien
Slowakei *EU/EWR-Mitglied
Slowenien *EU/EWR-Mitglied
Spanien *EU/EWR-Mitglied
Tschechien *EU/EWR-Mitglied
Ungarn *EU/EWR-Mitglied
Uruguay
USANur Unternehmen unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework
Zypern *EU/EWR-Mitglied

So schützen Sie Ihre Daten auf Reisen

Praktische Tipps für Schweizer Reisende


VPN verwenden
Verschlüsseln Sie Ihre Verbindung, besonders in Hotels und an Flughäfen.
Öffentliches WLAN meiden
Kein E-Banking oder E-Mail über offene Netzwerke ohne VPN.
App-Berechtigungen prüfen
Unnötige Zugriffe deaktivieren, keine unbekannten lokalen Apps installieren.
Geräte absichern
Bildschirmsperre, Verschlüsselung und Fernlöschung aktivieren.
Nur nötige Daten mitnehmen
Sensible Dokumente zu Hause lassen oder ein separates Reisegerät nutzen.
Starke Passwörter & 2FA
Passwort-Manager und Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle wichtigen Konten.
Ob Geschäftsreise oder Ferien: Mit diesen Massnahmen minimieren Sie Ihr Risiko, besonders in Ländern ohne angemessenen Datenschutz.
Sie möchten Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeitenden auf Reisen besser schützen? Wir beraten Sie gerne.
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